Familie gut eineinhalb Jahre über Wasser halten können. Mit einer Verfügung vom 2. August 2016 sprach die EL-Durchführungsstelle der EL-Ansprecherin mit Wirkung ab dem 1. Juni 2016 eine monatliche Ergänzungsleistung von 4’179 Franken zu (act. G 5.1.11). Bei der Anspruchsberechnung berücksichtigte sie (wie für die Zeit von Dezember 2015 bis Februar 2016) ein Erwerbseinkommen von 39’021 Franken, Sozialversicherungsbeiträge von 3’540 Franken und Gewinnungskosten von 9’660 Franken („2’160 Franken Verpflegung und 7’500 Franken Kinderbetreuung“).