Dabei führte sie unter anderem aus, sie habe von der Arbeitslosenkasse erfahren, dass diese die selbständige Erwerbstätigkeit wegen schlechten Erfolgsaussichten nicht unterstützt habe. Der Ehemann der EL- Ansprecherin habe gegenüber der EL-Durchführungsstelle ebenfalls angegeben, dass ihm Wirtschaftsspezialisten keine gute Prognose gestellt hätten. Unter diesen Umständen werde die EL-Durchführungsstelle die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens prüfen müssen. Nachdem der Ehemann der EL-Ansprecherin diverse Unterlagen betreffend seine selbständige Erwerbstätigkeit eingereicht hatte, notierte eine Sachbearbeiterin der EL-Durchführungsstelle am 27. Juli 2016 (act.