Sachbearbeiterin der EL-Durchführungsstelle forderte ihn in der Folge auf, eine Zusammenstellung der in den nächsten Monaten zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einzureichen, damit die Ergänzungsleistung ab Juni 2016 neu berechnet werden könne (act. G 5.1.33). Der Ehemann gab am 14. Juni 2016 an, während der ersten Monate werde er wohl kein Einkommen erzielen, da er grössere Aufträge mit einer entsprechend langen Laufzeit abwickeln werde. Bis Ende Jahr rechne er mit drei bis sechs Aufträgen in einer Grössenordnung von 5’000–10’000 Franken. Das seien aber nur Mutmassungen. Am 15. Juni 2016 wies die EL-Durchführungsstelle den Ehemann der EL-Ansprecherin darauf hin (act.