Solange die EL-Durchführungsstelle keine Finanzierung der Kinderbetreuung sicherstelle, könne keine (von der EL- Durchführungsstelle geforderte) stabile Lösung gefunden werden. Am 1. Juni 2016 wies die EL-Durchführungsstelle die EL-Ansprecherin darauf hin, dass die Bearbeitung der Einsprache eine gewisse Zeit dauern werde; das Erlassgesuch sei an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet worden (act. G 5.1.34). A.d Am 25. Mai 2016 hatte der Ehemann mitgeteilt, dass er seine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hatte (act. G 5.1.41 ff.). Die zuständige