2016 teilte der Ehemann der EL-Bezügerin mit, dass er sich definitiv selbständig machen werde. Die Arbeitslosenkasse werde ihn in der Anfangszeit mit Taggeldern unterstützen. Die Sachbearbeiterin der EL-Durchführungsstelle wies ihn darauf hin, dass die aktuell ausgerichtete Ergänzungsleistung wohl zu hoch sei und dass er deshalb mit einer Rückforderung rechnen müsse. Der Ehemann der EL-Bezügerin gab an, dass ihm dies bewusst sei. Er werde die Rückforderung mit seinem Freizügigkeitskapital begleichen.