An einem neuen Arbeitsplatz könne er sich seine Arbeitszeit sicherlich nicht mehr so flexibel einteilen, weshalb die Kosten für die Kinderbetreuung in Zukunft noch höher ausfallen würden. Wenn sich auch im Kanton St. Gallen keine konstruktive Lösung finden lasse, sei er gezwungen, sich selbst der Kinderbetreuung zu widmen. Seine Ehefrau werde dann eine ihrem Behinderungsgrad angepasste © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte