4.3 Hinsichtlich der Frage nach der Höhe der berücksichtigten Zwischenverdienste, welche die Beschwerdeführerin bei der B.___ erzielte, ist auf die Zusammenfassung der Abklärungen vom 4. Februar 2016 zu verweisen (act. 3.2/18). Daraus geht hervor, dass gemäss telefonischer Auskunft der B.___ vom 2. Juni 2016 die Beschwerdeführerin für © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte