C.a Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde von Rechtsanwalt lic. iur. Ch. Anwander für die Versicherte vom 12. September 2016 mit dem Antrag auf Aufhebung von Ziff. 1 und 2 des Dispositivs des angefochtenen Entscheids und dem Verzicht auf Rückforderung von total Fr. 10‘424.85. Weiter sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen bzw. zu gewähren und eventualiter sei der Anspruch der Beschwerdeführerin neu zu berechnen. Subeventualiter sei die Streitsache zur weiteren © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte