A.f Auf Grund eines automatisierten Abgleichs von Bezügerdaten der Arbeitslosenkasse mit Daten der Ausgleichskasse der AHV stellte die Arbeitslosenkasse fest, dass die Versicherte im Jahr 2014 für den gleichen Zeitraum, für den sie Taggelder bezogen hatte, ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hatte (vgl. Schreiben vom 13. Januar 2016, act. G 3.2/18 S. 213).