A.e Infolge eines Abgleichs der AHV-pflichtigen Löhne für das Jahr 2013 zwischen der Arbeitslosenkasse und der AHV-Ausgleichskasse wurde die Arbeitslosenkasse darüber informiert, dass für die Versicherte von Juni bis Dezember 2013 ein AHV-pflichtiger Lohn von Fr. 1‘504.-- verbucht worden war (vgl. act. G 3.2/63).