5. Da Rechtsanwalt A. über das Anwaltspatent des Kantons St. Gallen verfügt, sind die fachlichen Voraussetzungen für eine Eintragung ins Anwaltsregister und auch ins Register der Notare ohne weiteres erfüllt. Zu beachten ist allerdings, dass nach der Rechtsprechung ein gleichzeitiger Eintrag in verschiedene kantonale Anwaltsregister ausgeschlossen ist. Rechtsanwälte, die über mehrere Geschäftsadressen verfügen, müssen sich in das Register jenes Kantons eintragen lassen, in welchem sie überwiegend tätig sind (BGE 131 II 639 E. 3).