Dies obwohl er nachweislich um die Haltung seines Mandanten wusste, sagte ihm dieser doch kurz vor der Verhandlung erneut, dass er das Geld nicht gewaltsam entwendet habe. Gerade in Strafverfahren, wo schwerwiegende Delikte, mehrmonatige Freiheitsstrafen sowie Landesverweise im Raum stehen, ist es mit der Pflicht zur © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte