Dies war Rechtsanwalt A. auch bewusst. So erklärte er anlässlich des zweiten Parteivortrags vor dem Kreisgericht Wil am 18. August 2022, dass B. ihm vor der Verhandlung nochmals gesagt habe, dass er das Geld von C. erhalten habe. Er (Rechtsanwalt A.) habe seinem Klienten dann aber mitgeteilt, dass er vom Sachverhalt ausgehe, wie er angeklagt sei, und er den Parteivortrag schon geschrieben habe. B. könne das aber so dem Richter sagen. In der Folge plädierte Rechtsanwalt A. auf Schuldspruch wegen Raubes und äusserte zu Beginn seines ersten Parteivortrages unmissverständlich, dass er – im