Dies obwohl B. sich gegen die Feststellungen der Staatsanwaltschaft gestellt habe. Rechtsanwalt A. soll dabei – nach eigener Aussage vor Gericht – gewusst haben, dass seine Anträge und Ausführungen in seinem Plädoyer den Anträgen und Stellungnahmen von B. diametral widersprechen, da B. unmittelbar vor der Verhandlung (nochmals) gesagt habe, dass das Opfer ihm das Geld freiwillig gegeben habe. Rechtsanwalt A. sei aber von seinem bereits geschriebenen Parteivortrag trotzdem nicht abgewichen. Schliesslich wird ihm vorgeworfen, bei der mündlichen Besprechung vom 15. August 2022 in der Justizvollzugsanstalt D. keinen Übersetzer beigezogen zu haben, obwohl B. einen solchen verlangt habe.