1 S. 6), bleibt die Anzeigerin näheren Aufschluss über eine mögliche Irreführung schuldig. Es ist jedenfalls nicht zu beanstanden, dass auf der Website auch ein Jurist ohne Anwaltspatent als Mitarbeiter präsentiert wird, der offenbar vor allem im Bereich Compliance tätig ist, diese Tätigkeit aber nicht nur für die B. AG, sondern auch für ein eigenes Beratungsunternehmen ausübt. Im Übrigen werden Abschlüsse und Berufserfahrungen der Mitarbeitenden auf der Website beschrieben, so dass erkennbar ist, welche Personen über ein Anwaltspatent verfügen und welche nicht. Dass auch Mitarbeitende ohne Patent auf einer Kanzlei-Website aufgeführt werden, ist jedenfalls nicht unüblich.