3. Die Anzeigerin war bereits am 26. Februar 2020 praxisgemäss über die Eröffnung des Disziplinarverfahrens orientiert worden. Gleichzeitig wurde sie darauf hingewiesen, dass ihr in diesem Verfahren keine Parteistellung zukomme und sie auch nicht laufend über den Gang des Verfahrens orientiert werde (act. 6). Trotzdem reichte die Anzeigerin der Anwaltskammer am 20. März 2020, 9. Juni 2020, 16. März 2021 und 30. September 2021 unaufgefordert weitere Eingaben ein (act. 10, 18, 28 und 37). Ausserdem liess sich die Anzeigerin mit einer Eingabe vom 20. März 2020 zusammen mit ihrem Ehemann für die A. GmbH vernehmen (act.