Konkret vorgeworfen wird dem Angezeigten, dass er die bei der Internet-Suchmaschine Google erscheinenden Ergebnisse "mittels aggressiver Werbeschaltung" beeinflusse, um damit bei einem durchschnittlichen Internet-Nutzer vermutlich gezielt einen falschen Eindruck zu erwecken. Bei einer allgemeinen Suche nach einem Anwalt (z.B. "Anwalt"), aber auch bei der Suche nach einem bestimmten St. Galler Anwalt (z.B. "RA A." oder auch nur "A.") erscheine in den Ergebnissen von Google zuoberst regelmässig eine Werbeanzeige für die Website der B. AG. Die Anzeigerin belegt dies mit diversen, über mehrere Monate hinweg erstellten Bildschirmausdrucken von Google-Suchen.