Ferner ist der Kontakt erlaubt, wenn er keinerlei – für den Anwalt erkennbaren – konkreten, direkten oder indirekten Zusammenhang zu einem bestehenden oder sich anbahnenden Verfahren aufweist. Eine spezielle Konstellation kann sich für den Anwalt bei der Instruktion durch den Mandanten ergeben, wenn dieser die Einzelheiten des Falles selbst nicht umfassend kennt, sondern für die Instruktion zum Beispiel einen besser informierten Mitarbeiter beiziehen muss.