X. war auch dabei"). Auch die vom Zeugen geschilderte Gesprächsleitung und -richtung deuten auf eine fehlende Einflussnahme durch den Angezeigten hin ("Sie [D.] hat mich über den Fall aufgeklärt, um was es geht, die Sachlage der Kläger. Dass es eine Klage gibt über die Nachströmöffnungen, so in diesem Rahmen"; "Ja, wir haben den Bauablauf nochmals angeschaut, wie das damals war. X. war auch dabei"; "So in etwa, ja. Ich habe kurz den Bauablauf nochmals aufgezeigt, weil das ist ja zwei Jahre her"). Sodann verneinte der Zeuge ausdrücklich eine allfällige Instruktion durch bzw. ein Gespräch mit Dritten und den Gegenstand der Befragung detailliert bzw. den Grund für seine Vorladung