2. Hintergrund der Anzeige bildet ein vor dem Kreisgericht Z. hängiger Forderungsprozess (Minderwert einer Eigentumswohnung aufgrund zweier Entrauchungsschächte bzw. Nachströmöffnungen der Tiefgarage) von A. und B. gegen C. Gemäss dem Antrag der Kläger, vertreten von Rechtsanwalt Y., wurde E., Mitarbeiter der von C. mit der Überbauung als Generalunternehmerin beauftragten F., vor dem Kreisgericht Z. als Zeuge befragt. Dabei bejahte er, vorgängig mit D., der Geschäftsführerin der C., über den Prozessgegenstand gesprochen zu haben. Sie habe ihn bei einem Treffen über den Fall aufgeklärt und die Sachlage der Kläger geschildert bzw. auf die Klage wegen der Nachströmöffnungen hingewiesen.