Werden vom anerkannten Gesamthonorar von Fr. 11'000.00 die Mehrwertsteuer (8% bis Ende 2017 bzw. 7.7% seit Anfang 2018) von durchschnittlich 7.85% oder Fr. 800.65 und eine Barauslagenpauschale von 4% oder Fr. 392.28 (gemäss aArt. 28bis Abs. 1 HonO) abgezogen, resultiert bei total 32.8 geleisteten Anwaltsstunden ein Stundenansatz von knapp unter Fr. 300.00; ein leicht tieferer Stundenansatz ergibt sich, wenn von der ursprünglichen, d.h. am 27. Oktober 2017 vereinbarten, Regelung zu den Barauslagen ausgegangen wird.