weiteren Bestimmungen der Vereinbarung, namentlich aufgrund der Saldoklausel in Ziff. 4, dass mit dem von der Anzeigerin anerkannten Honorar von pauschal Fr. 11'000.00 (inkl. Barauslagen und MWST) die gesamte Mandatsdauer (27. Oktober 2017 bis 1. März 2018) erfasst ist und sämtliche 32.8 Stunden an anwaltlichem Aufwand abgegolten sind. Dies wird von Rechtsanwalt X. ausdrücklich anerkannt.