b) Die Kanzlei von Rechtsanwalt X. erstellte am 23. Februar 2018 eine Honorarnote von insgesamt Fr. 11'896.55, bestehend aus dem Grundhonorar von Fr. 10'520.00, den Barauslagen von Fr. 526.00 und der Mehrwertsteuer von Fr. 850.55. Diese bezog sich auf den Zeitraum zwischen 19. Dezember 2017 und 23. Februar 2018. Weiter liegt ein von der Anzeigerin eingereichtes detailliertes "Leistungsverzeichnis Mandat Y." mit den darin ausgewiesenen Positionen "Datum", "Tätigkeit" und "Zeit in h" vor; dieses Verzeichnis wird von Rechtsanwalt X. nicht bestritten.