Anzeigerin in den Grundzügen überprüft. Gemäss ihren eigenen Aussagen hätten keine Betreibungen bestanden. Zudem habe sie kurz vor der Mandatierung ein neues Auto der Marke Volkswagen geschenkt erhalten. Daraus habe er abgeleitet, dass die Anzeigerin auch ohne URP zur Bezahlung seiner Rechtsberatung und -vertretung in der Lage sei. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte