2. […] Angesichts dieser Bemessungsgründe erscheint […] eine Busse von Fr. 1'000.00 für den von Rechtsanwalt X. begangenen mehrfachen Verstoss gegen das Gebot der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA) als angemessen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/10