Dort sei er Ende Mai/ Anfang Juni 2018 telefonisch nicht erreichbar gewesen, weshalb sich die Ansetzung der Hauptverhandlung verzögert habe. Zudem habe die beschuldigte Person dieses Strafverfahrens nach Zustellung des Urteilsdispositivs vom 16. August 2018 das Gericht um Auskünfte ersucht, da sein Verteidiger ”nie” zu erreichen gewesen sei. Schliesslich beschwerte sich Y. am 1. April 2019 über weitere, am 22. und 25. März 2019 von Rechtsanwalt X. nicht entgegengenommene Telefonanrufe. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte