Angesichts der Schwere des Regelverstosses sowie der übrigen Bemessungsgründe erscheint hier eine Busse von Fr. 10'000.00 als angemessen. Der Angezeigte wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anwaltskammer bei künftigen Verstössen gegen die Berufsregeln nötigenfalls schwerer wiegende Disziplinarmassnahmen – etwa ein (befristetes) Berufsausübungsverbot – aussprechen muss. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/18