d) Eine Verwarnung oder ein Verweis fällt angesichts der Schwere des Verstosses ausser Betracht. Eine Verwarnung findet lediglich bei leichtesten und einmaligen Pflichtverletzungen Anwendung; ein Verweis wird bei leichteren Verletzungen oder in Fällen ausgesprochen, die sich an der Grenze zu mittelschweren Fällen befinden sowie bei einer wiederholten leichten Verletzung oder mehrfachen leichten Verstössen. Eine Busse liegt schliesslich im "Mittelfeld" der disziplinarischen Sanktionen (Poledna, in: Fellmann/Zindel [Hrsg.], a.a.O., Art. 17 N 32 f.). Angesichts der Schwere des Regelverstosses sowie der übrigen Bemessungsgründe erscheint hier eine Busse von Fr. 10'000.00 als angemessen.