Unklar bleibt letztlich auch der Zweck des Treuhandkonstrukts. Dass dieses zur Umgehung der Rückzahlungspflicht geplant war, scheint zwar möglich und angesichts der finanziellen Ausgangslage von B. naheliegend. Aufgrund der im Recht liegenden Unterlagen liegt es allerdings näher, dass das Treuhandverhältnis der Realisierung anderer (künstlerischer oder therapeutischer) Projekte diente. So führte B. in einer E- Mail vom 29. März 2017 an die Angezeigten zu den "P.-Papieren" aus: "[…] zukünftige Therapiearbeit in der 'P.'-AG". Weiter wird festgehalten, dass "P." als AG-Inhaber wissen sollte, "was in 'seiner' AG angeboten [werde]".