Deshalb habe sie mit der Gründung einer Gesellschaft einen "Neuanfang" wagen wollen, damit ihr Name in keiner Art und Weise gegen aussen auftauche und so einstweilen sichergestellt werden könne, dass die Schwestern ihr nicht "auflauern". Der Vorwurf von B. könne auch deshalb nicht stimmen, weil sie einerseits ihren Erbanspruch teilweise der Staatskasse abgetreten habe und andererseits die heutige Gesetzgebung ein Verstecken von Geldern überhaupt nicht mehr zulasse. Der "Papertrail" wäre problemlos nachzuvollziehen gewesen.