Als Treuhänder wäre der 86- jährige (pauschalbesteuerte) P. aus Q. vorgesehen gewesen. Am 3. Mai 2017 habe in R. im Beisein der Angezeigten ein "gegenseitiges Kennenlernen" stattgefunden. Rechtsanwalt Y. habe B. im Nachgang an diese Besprechung die erstellen Vertragsentwürfe gezeigt und insbesondere den fingierten, auf den 23. November 2000 zurückdatierten Darlehensvertrag besprochen. Am 16. Mai 2017 habe eine weitere Besprechung zu den Entwürfen stattgefunden. Rechtsanwalt X. hätte durch die Vereinbarung eine Einmalprämie von Fr. 54'000.00, Treuhänder P. eine solche von Fr. 100'000.00 sowie ein jährliches Honorar von Fr. 10'000.00 erhalten.