Anlässlich einer Besprechung vom 21. März 2017 sei B. ein "Schlachtplan" unterbreitet worden, um die Gläubiger leerlaufen zu lassen. Es sollte zunächst rückwirkend eine Darlehensschuld konstruiert werden, um das Vermögen zum Verschwinden zu bringen. Die gesamte Erbschaft hätte an einen Treuhänder bzw. einen Strohmann überwiesen werden sollen. Dieser Treuhänder hätte dann mit diesem Treugeld einer von B. zu gründenden Aktiengesellschaft ein Darlehen gewährt, womit das Geld materiell wieder an B. zurückgeflossen wäre. Als Treuhänder wäre der 86- jährige (pauschalbesteuerte) P. aus Q. vorgesehen gewesen.