5. Den Angezeigten wird schliesslich vorgeworfen, zusammen mit B. verschiedene Vorbereitungshandlungen vorgenommen zu haben, um die wahren Vermögensverhältnisse von B. zu verschleiern. Dadurch hätten drohende Rückzahlungen an Sozialämter und Gerichte vermieden werden können. Konkret soll sich B. bei Rechtsanwalt X. beklagt haben, dass sie aufgrund ihrer Erbschaft mit Rückforderungen der Sozialämter und Gericht in Höhe von mehreren Hunderttausend Franken rechnen müsse. In der Folge sollen sich die Angezeigten dem Problem angenommen haben. Anlässlich einer Besprechung vom 21. März 2017 sei B. ein "Schlachtplan" unterbreitet worden, um die Gläubiger leerlaufen zu lassen.