© Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte juristischen Auftrag bestmöglich zu erfüllen, ohne aber übermässig persönliche Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Eine solche Funktion muss er ablehnen oder sich bewusst sein, dass er hierfür nicht entschädigt wird.