Aus der Stundenzusammenstellung ergibt sich, dass B. die Angezeigten sowohl telefonisch als auch per E-Mail regelmässig kontaktiert haben muss. Jedenfalls fiel während der Mandatsdauer beinahe täglich Aufwand an. B. hat sich folglich den angefallenen Aufwand teilweise selbst zuzuschreiben. Den Angezeigten ist auch zugute zu halten, dass es für B. letztlich um finanziell existenzielle Fragen ging und sie zwar ohne unnötigen Aufwand, aber doch mit der notwendigen Sorgfalt die Ansprüche ihrer Klientin prüfen mussten. Zudem ist auch erstellt, dass gewisse Arbeiten unter Zeitdruck erledigt werden mussten. Dennoch muss sich ein Anwalt damit begnügen, den