bb) Bis zur "Zwischenabrechnung" vom 29. Mai 2017 dauerte das Mandat insgesamt eineinhalb Jahre. In dieser Zeit führten die Angezeigten – wie dargelegt – verschiedene Verfahren vor mehreren Gerichten bzw. Instanzen. Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten, welche das Mass des Üblichen überschritten hätten, stellten sich indes in keinem dieser Verfahren. Zudem war das Risiko überschaubar, zumal ein Erbanteil von rund Fr. 1.9 Mio. bereits gesichert war. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Mandatsführung anspruchsvoll war. Aus der Stundenzusammenstellung ergibt sich, dass B. die Angezeigten sowohl telefonisch als auch per E-Mail regelmässig kontaktiert haben muss.