Dass für die Angezeigten die Angelegenheit offensichtlich erledigt war, zeigt auch die Tatsache, dass B. am 12. Juni 2017 unter dem Titel "Rechtsberatung" für die Zeitspanne vom 31. Mai 2017 bis 12. Juni 2017 Fr. 8'283.15 fakturiert wurden. Aus dem Leistungsbeschrieb ergibt sich, dass diese Rechtsberatung zumindest teilweise Leistungen im Zusammenhang mit der Erbschaftssache umfasste ("Brief per Einschreiben von Y. an Gericht G.").