Die Angezeigten gingen dementsprechend davon aus, dass die Erbschaftsstreitigkeit abgeschlossen war. Ein (kantonales) Revisionsverfahren, welches den Angezeigten zufolge im Pauschalhonorar noch enthalten gewesen wäre, wurde nicht angestrebt. Jedenfalls wird dies weder seitens der Angezeigten oder von B. behauptet, noch ergeben sich aus den Akten konkrete Hinweise. Dass für die Angezeigten die Angelegenheit offensichtlich erledigt war, zeigt auch die Tatsache, dass B. am 12. Juni 2017 unter dem Titel "Rechtsberatung" für die Zeitspanne vom 31. Mai 2017 bis 12. Juni 2017 Fr. 8'283.15 fakturiert wurden.