Nur schon die E-Mails würden einen weiteren Aufwand von Fr. 108'000.00 ergeben. Es sei zudem der ausdrückliche Wunsch von B. gewesen, dass sich zwei Rechtsanwälte um ihre Fälle kümmern würden. Unter Berücksichtigung eines Totalaufwands von 746 Stunden ergebe sich ein Stundenansatz von Fr. 520.00. cc) Die Argumentation der Angezeigten ist nicht einleuchtend. Zunächst ist festzustellen, dass sich aufgrund der allgemein gehaltenen Leistungsbeschriebe © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte