Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass das Mandat "B." äusserst umfangreich und sehr anspruchsvoll gewesen sei. Es seien Akten im Umfang von mehr als zwei Dutzend Bundesordnern eingegangen, die allesamt von beiden Angezeigten hätten studiert werden müssen. Bereits dieser Bearbeitungsaufwand ergebe ein Honorar von Fr. 648'000.00 (exkl. Mehrwertsteuer und Kleinspesenpauschale. In den letzten Jahren seien zudem gegen 1'000 E-Mails und Dutzende Faxe von B. eingegangen. Auch diese hätten studiert werden müssen. Nur schon die E-Mails würden einen weiteren Aufwand von Fr. 108'000.00 ergeben.