Der Aufwand hätte aber auch höher liegen können. Dies sei im Voraus nicht abschätzbar gewesen. Zudem wäre – angesichts möglicher Revisionsgründe – weiterer Aufwand dazugekommen. Der Weg – ob aussichtsreich oder nicht – zur Alleinerbschaft wäre mit horrendem Aufwand verbunden gewesen. Unter der Annahme, dass mindestens nochmals so viele Stunden hätten geleistet werden müssen, hätte letztlich vielleicht ein Stundenansatz von etwa Fr. 455.00 (bei 854 Arbeitsstunden) bzw. Fr. 340.00 (bei 1'100 Arbeitsstunden sowie Kleinspesenpauschale) resultiert. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass das Mandat "B." äusserst umfangreich und sehr anspruchsvoll gewesen sei.