27. November 2015 und 23. Mai 2017. Die angehängte "Leistungszusammenstellung" enthält indes lediglich Informationen zu den erbrachten Leistungen, nicht aber zum Zeitaufwand. B. soll später eine detaillierte Zusammenstellung verlangt haben, woraufhin ihr seitens der Angezeigten in der genannten Zeitspanne ein Aufwand ("Rechtsberatung") von insgesamt 427.48 Stunden ausgewiesen wurde.