b/aa) Die J. erstellte am 29. Mai 2017 eine Zwischenabrechnung über Fr. 420'069.20. Diese entsprach dem vereinbarten Erfolgshonorar, d.h. 20% der Erbschaft in der Höhe Fr. 1'944'764.80 zuzüglich Mehrwertsteuer, und bezog sich auf den Zeitraum zwischen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte