3. Die Anwaltskammer eröffnete am 28. September 2017 ein Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt X. und Rechtsanwalt Y. Diesen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Verfahrenseröffnung wurde den Anzeigerinnen mitgeteilt. In ihrer Stellungnahme vom 10. November 2017 wiesen die Angezeigten die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Am 27. November 2017 informierte B. über einen neuen Entscheid des Bundesgerichts zur Vereinbarung eines Erfolgshonorars und ergänzte ihre Anzeige erneut. Die Angezeigten reichten am 21. Dezember 2017 Gegenbemerkungen ein. II.