X. soll daraufhin zusammen mit Rechtsanwalt Y. verschiedene Vorbereitungshandlungen vorgenommen zu haben (namentlich die Ausarbeitung von fingierten Verträgen, die Einsetzung eines Strohmanns als Treuhänder für die Erbschaft, die Gründung einer Aktiengesellschaft), um die wahren Vermögensverhältnisse von B. zu verschleiern. Dadurch hätten drohende Rückzahlungen an Sozialämter und Gerichte vermieden werden sollten (E. II.5). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte