cc) Damit besteht nach Auffassung der Anwaltskammer mangels gesetzlicher Grundlage keine Pflicht, welche Anwälten vorschreibt, von ihrer Klientschaft ausreichende Vorschüsse zu verlangen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte