Mit Eingabe vom 7. Dezember 2016 reichte A. bei der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen eine Anzeige gegen Rechtsanwalt X. ein. A. führt darin aus, dass er von Rechtsanwalt X. im Rechtsstreit mit einer Bank anwaltlich vertreten worden sei. Aus diesem Mandatsverhältnis habe Rechtsanwalt X. Honorarforderungen geltend gemacht und für diese auch Betreibungen eingeleitet sowie im Februar 2016 Klage erhoben. Nach Auffassung des Anzeigers hätte die klageweise Einforderung der Honorarforderung eine vorgängige Befreiung des Anwalts von seiner Schweigepflicht vorausgesetzt.