Aber selbst wenn vorliegend eine Regressforderung ausgeschlossen werden könnte, wäre es nicht gerechtfertigt, deswegen die Entbindung zu verweigern. Wenn wie hier mehrere Anwälte gemeinsam an einem Mandat arbeiten oder ein Anwalt die Mandatsführung auch ganz einem angestellten Anwalt überträgt, wäre es allzu gekünstelt und nicht sachgerecht, die Entbindung nur jenem Anwalt zu gewähren, der selbst in einem Vertragsverhältnis mit dem Klienten steht. Dass Anwälte in Kanzleigemeinschaften oder sogar Anwaltskörperschaften zusammenarbeiten, ist heute die Regel.