5. Im vorliegenden Fall ist Rechtsanwalt X. von seinem früheren Klienten A. auf Schadenersatz in Höhe von mindestens Fr. 500'000.00 eingeklagt worden. Begründet wird die Klage mit angeblichen Sorgfaltspflichtverletzungen, die Rechtsanwalt X. und seine Mitarbeiterin Rechtsanwältin Y. bei der Mandats- und Prozessführung begangen hätten. Es liegt auf der Hand, dass ein Anwalt, der sich mit einer derartigen Schadenersatzforderung konfrontiert sieht, im Prozess die Möglichkeit haben muss, die Forderung abzuwehren, auch wenn er dazu durch das Berufsgeheimnis geschützte Tatsachen offenbaren muss.