Im gleichen Zusammenhang hatte zuvor am 18. März 2016 bereits Rechtsanwältin Y. bei der Anwaltskammer ein Gesuch um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis eingereicht. Sie war in der Kanzlei von Rechtsanwalt X. als Anwältin tätig und mit dem Mandat von A. befasst gewesen. Da sie vom Kreisgericht Rheintal als Zeugin vorgeladen wurde, ersuchte sie für diese Einvernahme um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte